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§ 16 Ki-RehaRl: Inkrafttreten

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Gemeinsame Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach § 15a Absatz 5 Satz 1 SGB VI für Leistungen zur Kinderrehabilitation (Kinderreha-Richtlinie)

Inkrafttreten01.07.2018
Version001.00

Die Richtlinie ergeht im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie gelten ab dem 1. Juli 2018 für nach dem 30. Juni 2018 gestellte Anträge. In angemessenen Zeitabständen wird geprüft, ob die Richtlinie aufgrund des medizinischen Fortschritts oder der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen angepasst werden muss.

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