§ 15 Ki-RehaRl: Rahmenkonzepte
veröffentlicht am |
20.08.2019 |
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Änderungsgrundlage | Gemeinsame Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach § 15a Absatz 5 Satz 1 SGB VI für Leistungen zur Kinderrehabilitation (Kinderreha-Richtlinie) |
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Inkrafttreten | 01.07.2018 |
Version | 001.00 |
Die konkrete Ausgestaltung der ambulanten Leistungen zur Kinderrehabilitation und der Leistungen zur Nachsorge im Anschluss an eine Kinderrehabilitation werden im Einzelnen in einem jeweils noch zu erarbeitenden Rahmenkonzept ausgeführt. Die Rahmenkonzepte konkretisieren die Richtlinie inhaltlich; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der Rahmenkonzepte.