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§ 10 Ki-RehaRl: Inkrafttreten

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Gemeinsame Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI für Kinderheilbehandlungen (Ki-Reha-Richtlinie)

Inkrafttreten01.07.2013
Gültig bis30.06.2018
Version001.00

Die Richtlinien ergehen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie gelten ab dem 1. Juli 2013 für nach dem 30. Juni 2013 gestellte Anträge. In angemessenen Zeitabständen wird geprüft, ob die Richtlinien aufgrund zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen verbessert oder wesentlich veränderten Verhältnissen angepasst werden müssen.

Zusatzinformationen

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