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§ 7 Ki-RehaRl: Art der Durchführung

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Gemeinsame Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach § 15a Absatz 5 Satz 1 SGB VI für Leistungen zur Kinderrehabilitation (Kinderreha-Richtlinie)

Inkrafttreten01.07.2018
Version001.00

Leistungen zur Kinderrehabilitation können sowohl stationär als auch ambulant erbracht werden. Die Durchführung kann auch kombiniert erfolgen.

Zusatzinformationen

Rechtsstände ab