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Artikel 22 SVA-USA

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.12.1979
Version001.00

Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.

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