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Artikel 2 SVA-USA

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.12.1979
Version001.00

(1) Im Sinne dieses Abkommens sind die anzuwendenden Rechtsvorschriften

a)in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsvorschriften über

- die Rentenversicherung der Arbeiter,

- die Rentenversicherung der Angestellten,

- die knappschaftliche Rentenversicherung,

- die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung,

- Alterssicherung der Landwirte;

b)in bezug auf die Vereinigten Staaten von Amerika die Rechtsvorschriften über
- die Bundesstaatliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversicherung.

(2) Rechtsvorschriften im Sinne des Absatzes 1 sind nicht diejenigen, die sich für einen Vertragsstaat aus anderen zwischenstaatlichen Verträgen oder aus überstaatlichem Recht oder aus zu deren Ausführung erlassenen Rechtsvorschriften ergeben.

Vgl. Nr. 2 SP

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