Artikel 2 SVA-USA
veröffentlicht am |
20.08.2019 |
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Änderungsgrundlage | Inkrafttreten |
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Inkrafttreten | 01.12.1979 |
Version | 001.00 |
(1) Im Sinne dieses Abkommens sind die anzuwendenden Rechtsvorschriften
a) | in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsvorschriften über |
- die Rentenversicherung der Arbeiter, - die Rentenversicherung der Angestellten, - die knappschaftliche Rentenversicherung, - die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung, - Alterssicherung der Landwirte; | |
b) | in bezug auf die Vereinigten Staaten von Amerika die Rechtsvorschriften über |
- die Bundesstaatliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversicherung. |
(2) Rechtsvorschriften im Sinne des Absatzes 1 sind nicht diejenigen, die sich für einen Vertragsstaat aus anderen zwischenstaatlichen Verträgen oder aus überstaatlichem Recht oder aus zu deren Ausführung erlassenen Rechtsvorschriften ergeben.
Vgl. Nr. 2 SP