Artikel 59 SVA-Türkei
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Änderungsgrundlage | Inkrafttreten |
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Inkrafttreten | 01.11.1965 |
Version | 001.00 |
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Ankara ausgetauscht werden.
(2) Das Abkommen tritt am ersten Tage des zweiten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.*Verwerfen*
GESCHEHEN zu Bonn, am 30. April 1964 in vier Urschriften, davon zwei in deutscher und zwei in türkischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.*Verwerfen*