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Artikel 59 SVA-Türkei

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.11.1965
Version001.00

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Ankara ausgetauscht werden.

(2) Das Abkommen tritt am ersten Tage des zweiten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.

ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.*Verwerfen*

GESCHEHEN zu Bonn, am 30. April 1964 in vier Urschriften, davon zwei in deutscher und zwei in türkischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.*Verwerfen*

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