Navigation und Service

Logo der Deutschen Rentenversicherung (Link zur Startseite rvRecht)

rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung

Artikel 32 SVA-Türkei

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.11.1965
Version001.00

Zeiten, die nicht nach den Rechtsvorschriften einer Vertragspartei als Versicherungszeiten zurückgelegt, aber als solche zu berücksichtigen sind stehen den nach diesen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten gleich.

Zusatzinformationen