Navigation und Service

Logo der Deutschen Rentenversicherung (Link zur Startseite rvRecht)

rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung

Artikel 14 SVA-Slowenien: Versicherung von Familienangehörigen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.09.1999
Version001.00

Bei Anwendung der Rechtsvorschriften über die Versicherung der Familienangehörigen steht der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einem Vertragsstaat dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im anderen Vertragsstaat gleich.

Zusatzinformationen