Artikel 3 DPRA
veröffentlicht am |
20.08.2019 |
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Änderungsgrundlage | Inkrafttreten |
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Inkrafttreten | 01.05.1976 |
Version | 002.00 |
Dieses Abkommen berührt nicht | |
a) | Abkommen eines Staates, die mit dritten Staaten geschlossen worden sind; |
b) | Bestimmungen, die von einer zwischenstaatlichen Einrichtung erlassen sind, deren Mitglied ein Staat ist; |
c) | das Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das Gebiet des anderen Staates vorübergehend entsandt werden. |