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SVA-KroatienKroatien
10.08.2019
Inkrafttreten
Die Bestimmungen dieses Abkommens über die Versicherungspflicht gelten entsprechend für Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, auf die sich jedoch die vom sachlichen Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 2) bezeichneten Rechtsvorschriften beziehen.
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