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Artikel 12 SVA-Korea: Besonderheiten für die Bundesrepublik Deutschland

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.01.2003
Version001.00

(1) Grundlage für die Ermittlung persönlicher Entgeltpunkte sind die Entgeltpunkte, die sich nach den deutschen Rechtsvorschriften ergeben.

(2) Die Bestimmung über die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten (Artikel 11 Absatz 1) gilt entsprechend für Leistungen, deren Erbringung im Ermessen eines Trägers liegt.

(3) Nach den koreanischen Rechtsvorschriften zurückgelegte Versicherungszeiten werden nach Artikel 11 in der knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt, wenn sie in bergbaulichen Betrieben unter Tage zurückgelegt worden sind. Ist nach den deutschen Rechtsvorschriften Voraussetzung für den Anspruch, dass ständige Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet worden sind, so berücksichtigt der deutsche Träger die nach den koreanischen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten nur insoweit, als während dieser Zeiten gleichartige Tätigkeiten verrichtet wurden.

(4) Setzt der Anspruch auf Leistungen nach den deutschen Rechtsvorschriften voraus, dass bestimmte Versicherungszeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückgelegt worden sind, und sehen die Rechtsvorschriften ferner vor, dass sich dieser Zeitraum durch bestimmte Tatbestände oder Versicherungszeiten verlängert, so werden für die Verlängerung auch Versicherungszeiten nach den Rechtsvorschriften des anderen Vertragsstaats oder vergleichbare Tatbestände im anderen Vertragsstaat berücksichtigt. Vergleichbare Tatbestände sind Zeiten, in denen Invaliditäts- oder Altersrenten oder Leistungen wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfällen (mit Ausnahme von Renten) nach den Rechtsvorschriften der Republik Korea gezahlt wurden und Zeiten der Kindererziehung in der Republik Korea.

(5) Ist die Befreiung von der Versicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften davon abhängig, dass Beiträge für einen bestimmten Zeitraum gezahlt worden sind, so werden Beitragszeiten nach den koreanischen Rechtsvorschriften ebenfalls berücksichtigt.

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