Navigation und Service

Logo der Deutschen Rentenversicherung (Link zur Startseite rvRecht)

rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung

Artikel 8 DV zum SVA-Kanada

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten06.05.1988
Version001.00

Die Verbindungsstellen nach Artikel 2 Absatz 1 und die Sonderanstalten nach Artikel 2 Absatz 3 erstellen für jedes Kalenderjahr Statistiken über die in den anderen Vertragsstaat vorgenommenen Zahlungen. Die Angaben sollen sich nach Möglichkeit auf Zahl und Gesamtbetrag der nach Rentenarten gegliederten Renten und Abfindungen erstrecken. Die Statistiken werden ausgetauscht.

Zusatzinformationen