Artikel 14 DV zum SVA-Israel
veröffentlicht am |
13.09.2019 |
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Änderungsgrundlage | Inkrafttreten |
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Inkrafttreten | 12.06.1980 |
Version | 001.00 |
Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald die zuständigen Behörden einander mitgeteilt haben, daß die nach innerstaatlichem Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie ist rückwirkend von dem Tage des Inkrafttretens des Abkommens an anzuwenden.
GESCHEHEN zu Bonn am 20. November 1978 in zwei Urschriften, jede in deutscher und hebräischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.*Verwerfen*