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DV zum SVA-IsraelIsrael
10.08.2019
Inkrafttreten
Sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt, so gilt der Antrag für einen Rentenbeginn frühestens ab 1. Januar 1973 als rechtzeitig gestellt, wenn er binnen zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung gestellt wird.
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