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Artikel 10 DV zum SVA-Israel

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten12.06.1980
Version001.00

Sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt, so gilt der Antrag für einen Rentenbeginn frühestens ab 1. Januar 1973 als rechtzeitig gestellt, wenn er binnen zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung gestellt wird.

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