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SVA-BulgarienBulgarien
10.08.2019
Inkrafttreten
Die Bestimmungen dieses Abkommens über die Versicherungspflicht gelten entsprechend für andere Personen, auf die sich die vom sachlichen Geltungsbereich dieses Abkommens (Artikel 2 Absatz 1) erfaßten Rechtsvorschriften beziehen.
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