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Artikel 9 VV zum SVA-Brasilien: Formblätter

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.05.2013
Version001.00

(1) Für die Umsetzung des Abkommens verwenden die Träger die Formblätter in den Amtssprachen der beiden Vertragsstaaten.

(2) Im gegenseitigen Einvernehmen können die zuständigen Träger ein System der elektronischen Daten- und Dokumentenübermittlung zwischen ihnen verwenden. Vorkehrungen für eine sichere Datenübermittlung werden getroffen.

Zusatzinformationen