Artikel 5 VV zum SVA-Brasilien: Mitteilung über die Beendigung des Leistungsverfahrens
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
---|
Änderungsgrundlage | Inkrafttreten |
---|---|
Inkrafttreten | 01.05.2013 |
Version | 001.00 |
Die zuständigen Träger informieren sich gegenseitig mit dem vereinbarten Formblatt über den Abschluss des Leistungsverfahrens.
Anzugeben sind:
a) | im Falle der Leistungsgewährung | |
- | die Art der Leistung, | |
- | der Beginn der Leistung, | |
- | die Höhe der Leistung einschließlich aller Aktualisierungen bis zur Aufnahme der laufenden Zahlung; | |
b) | im Falle der Ablehnung | |
- | die Art der Leistung, | |
- | der Grund der Entscheidung, | |
- | das Datum des Bescheides. |