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Artikel 5 VV zum SVA-Brasilien: Mitteilung über die Beendigung des Leistungsverfahrens

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.05.2013
Version001.00

Die zuständigen Träger informieren sich gegenseitig mit dem vereinbarten Formblatt über den Abschluss des Leistungsverfahrens.

Anzugeben sind:

a)im Falle der Leistungsgewährung
-die Art der Leistung,
-der Beginn der Leistung,
-die Höhe der Leistung einschließlich aller Aktualisierungen bis zur Aufnahme der laufenden Zahlung;
b)im Falle der Ablehnung
-die Art der Leistung,
-der Grund der Entscheidung,
-das Datum des Bescheides.

Zusatzinformationen