Artikel 26 SVA-Brasilien: Ratifikation und Inkrafttreten
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Änderungsgrundlage | Inkrafttreten |
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Inkrafttreten | 01.05.2013 |
Version | 001.00 |
(1) Dieses Abkommen bedarf gemäß der jeweiligen verfassungsmäßig vorgesehenen Verfahren der Vertragsstaaten der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Brasilia ausgetauscht.
(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.
Geschehen zu Berlin am 3. Dezember 2009 in zwei Urschriften, jede in deutscher und portugiesischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.