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Artikel 1 VV zum SVA-Australien: Begriffsbestimmungen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.01.2003
Version001.00

1.   In Anwendung dieser Verwaltungsvereinbarung hat jeder Ausdruck dieselbe Bedeutung, wie sie im Abkommen definiert ist, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt.

2.   Für Australien hat das Department of Family and Community Services Centrelink als Träger beauftragt, die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Abkommens genannten Gesetze auszuführen.

Zusatzinformationen