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Artikel 2 VO (EG) Nr. 974/98 VO (EG) Nr. 974/98

Änderungsdienst
veröffentlicht am

21.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.01.2099
Version001.00

Ab 1. Januar 1999 ist die Währung der teilnehmenden Mitgliedstaaten, Griechenland ausgenommen, der Euro; ab dem 1. Januar 2001 ist die Währung Griechenlands der Euro. Die Währungseinheit ist ein Euro. Ein Euro ist in 100 Cent unterteilt.

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