Artikel 5 EZBÜ: Inkrafttreten
veröffentlicht am |
13.09.2019 |
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Änderungsgrundlage | Inkrafttreten |
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Inkrafttreten | 04.02.2008 |
Version | 001.00 |
Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der EZB schriftlich auf diplomatischem Wege mitteilt, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Tag des Zugangs dieser Mitteilung.