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Artikel 5 EZBÜ: Inkrafttreten

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten04.02.2008
Version001.00

Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der EZB schriftlich auf diplomatischem Wege mitteilt, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Tag des Zugangs dieser Mitteilung.

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