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Artikel 3 EGÜ

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.10.1994
Version002.00

Als vor dem Diensteintritt in die Europäischen Gemeinschaften versichert gilt auch, wer für Zeiten davor in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert worden ist oder wird.

Zusatzinformationen