Artikel 3 FZA Anhang II
veröffentlicht am |
27.03.2021 |
---|
Änderungsgrundlage | Beschluss Nr. 1/2020 vom 15.12.2020 |
---|---|
Inkrafttreten | 01.01.2021 |
Version | 001.00 |
Art. 2 <-- | --> Art. 4 |
(1) Besondere Übergangsregelungen, die die Arbeitslosenversicherung für Staatsangehörige bestimmter Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit einer schweizerischen Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr, die schweizerischen Hilflosenentschädigungen oder Leistungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge betreffen, sind in Protokoll I zu diesem Anhang enthalten.
(2) Protokoll I ist Bestandteil dieses Anhangs.
Art. 2 <-- | --> Art. 4 |