Springe direkt zu:
Sie sind hier:
FZASchweiz
10.04.2021
Inkrafttreten
Im Falle der Kündigung oder der Nichtverlängerung des Abkommens bleiben die erworbenen Ansprüche von Einzelnen unberührt. Die Vertragsparteien treffen im gegenseitigen Einvernehmen eine Regelung für die Anwartschaften.
##DIALOG_NOTES_TITLE##
##DIALOG_NOTES_TEXT##