Art. 26 Brexit-Abkommen: Ausstellung eines Dokuments zur Feststellung der Rechte von Grenzgängern
veröffentlicht am |
05.02.2020 |
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Änderungsgrundlage | Inkrafttreten |
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Inkrafttreten | 01.02.2020 |
Version | 001.00 |
Der Arbeitsstaat kann von Unionsbürgern und britischen Staatsangehörigen, die nach diesem Titel Rechte als Grenzgänger haben, verlangen, dass sie ein Dokument beantragen, mit dem bescheinigt wird, dass sie nach diesem Titel solche Rechte haben. Diese Unionsbürger und britischen Staatsangehörigen haben Anspruch darauf, dass ihnen ein solches Dokument ausgestellt wird.