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Art. 3: Brexit-Abkommen: Räumlicher Geltungsbereich

Änderungsdienst
veröffentlicht am

06.08.2024

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.02.2020
Version002.00

1)   Sofern in diesem Abkommen oder in dem aufgrund dieses Abkommens anwendbaren Unionsrecht nichts anderes bestimmt ist, gelten Bezugnahmen in diesem Abkommen auf das Vereinigte Königreich oder sein Hoheitsgebiet als Bezugnahmen auf

a)

das Vereinigte Königreich;

b)

Gibraltar, soweit vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens Unionsrecht auf Gibraltar anwendbar war;

c)

die Kanalinseln und die Insel Man, soweit vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens Unionsrecht auf sie anwendbar war;

d)

die Hoheitszonen Akrotiri und Dhekelia auf Zypern, soweit dies erforderlich ist, um die Durchführung der Regelungen des Protokolls über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in Zypern, das der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union beigefügt ist, sicherzustellen;

e)

die in Anhang II des AEUV aufgeführten überseeischen Länder und Hoheitsgebiete‚ die besondere Beziehungen zum Vereinigten Königreich unterhalten (3), wenn sich die Bestimmungen dieses Abkommens auf das besondere System für die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete mit der Union beziehen.

(2)   Sofern in diesem Abkommen oder in dem aufgrund dieses Abkommens anwendbaren Unionsrecht nichts anderes bestimmt ist, sind Bezugnahmen in diesem Abkommen auf die Mitgliedstaaten oder ihr Hoheitsgebiet dahin gehend zu verstehen, dass sie sich auf die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten beziehen, für die nach Artikel 355 AEUV die Verträge gelten.

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(3) Anguilla, Bermuda, Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Falklandinseln, Montserrat, Pitcairn, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Turks- und Caicosinseln.

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