Art. 35 KSSD-HKA: Antrag auf Sterbegeld
veröffentlicht am |
24.01.2022 |
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Änderungsgrundlage | PROTOKOLL ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT vom 30.04.2021 (ABl. [EU] L 149/10) |
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Inkrafttreten | 01.01.2021 |
Version | 001.00 |
Für die Zwecke der Artikel KSS.37 und KSS.38 dieses Protokolls ist der Antrag auf Sterbegeld entweder beim zuständigen Träger zu stellen oder beim Träger des Wohnorts des Antragstellers, der ihn an den zuständigen Träger weiterleitet.
Der Antrag muss die Informationen enthalten, die gemäß den vom zuständigen Träger anzuwendenden Rechtsvorschriften erforderlich sind.