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Art. 69 KSS-HKA: Beendigung dieses Protokolls

Änderungsdienst
veröffentlicht am

31.01.2022

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

PROTOKOLL ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT vom 30.04.2021 (ABl. [EU] L 149/10)

Inkrafttreten01.01.2021
Version001.00

Unbeschadet des Artikels 779 dieses Abkommens kann jede Vertragspartei dieses Protokoll jederzeit durch schriftliche Notifikation auf diplomatischem Wege beenden. In diesem Fall tritt dieses Protokoll am ersten Tag des neunten Monats nach dem Tag der Mitteilung außer Kraft.

Zusatzinformationen