Navigation und Service

Logo der Deutschen Rentenversicherung (Link zur Startseite rvRecht)

rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung

Art. 778 HKA: Bestandteile dieses Abkommens

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.12.2021

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

ABKOMMEN ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits vom 30.04.2021 (ABl. [EU] L 149/10)

Inkrafttreten01.01.2021
Version001.00

(1) Die Protokolle, Anhänge, Anlagen und Fußnoten dieses Abkommens sind Bestandteil dieses Abkommens.

(2) Alle Anhänge zu diesem Abkommen einschließlich seiner Anlagen sind Bestandteil des Abschnitts, des Kapitels, des Titels, des Teilbereichs oder des Protokolls, in dem auf den betreffenden Anhang Bezug genommen wird oder auf die in dem betreffenden Anhang Bezug genommen wird. Zur Klarstellung sei Folgendes angemerkt:

a)
...
y)
die Anhänge KSS-1, KSS-2, KSS-3, KSS-4, KSS-5, KSS-6, KSS-7, KSS-8 und ihre Anlagen sind Bestandteil des Protokolls über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Zusatzinformationen