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Art. 775 HKA: Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.12.2021

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

ABKOMMEN ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits vom 30.04.2021 (ABl. [EU] L 149/10)

Inkrafttreten01.01.2021
Version001.00

Dieses Abkommen und etwaige Zusatzabkommen gelten unbeschadet früherer bilateraler Übereinkünfte zwischen dem Vereinigten Königreich einerseits und der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft andererseits. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Verpflichtung zur Einhaltung dieser Übereinkünfte.

Zusatzinformationen