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Art. 490 HKA: Grenzüberschreitende Situationen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.12.2021

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

ABKOMMEN ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits vom 30.04.2021 (ABl. [EU] L 149/10)

Inkrafttreten01.01.2021
Version001.00

(1) Das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit gilt nur für Situationen, die sich zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich ergeben.

(2) Das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit gilt nicht für Personen, deren Situation sich ausschließlich auf das Vereinigte Königreich oder auf die Mitgliedstaaten beschränkt.

Zusatzinformationen