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§ 4 WoGG: Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 24.09.2008 (BGBl. I S. 1856)

Inkrafttreten01.01.2009
Version001.00

Das Wohngeld richtet sich nach

1.der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
2.der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
3.dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18) und ist nach § 19 zu berechnen.

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