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§ 10 VwVfG: Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Neufassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102)

Inkrafttreten01.02.2003
Version001.00

Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.

Zusatzinformationen