§ 63 StPO: Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Änderungsgrundlage | Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17.07.2015 (BGBl. I S. 1332) |
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Inkrafttreten | 25.07.2015 |
Version | 002.00 |