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§ 178 StGB: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 1 des Fünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2460)

Inkrafttreten10.11.2016
Version001.00

Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Zusatzinformationen