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SeeLG
13.09.2019
Neufassung vom 13.09.1984 (BGBl. I S. 1213)
Seelotsreviere sind Fahrtstrecken und Seegebiete, für die zur Sicherheit der Schiffahrt die Bereitstellung einheitlicher, ständiger Lotsendienste angeordnet ist.
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