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§ 41a SRVwV: Anforderungen für IT-gestützte Verfahren

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 1 und 2 der Zehnten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung vom 27.11.2018 (BAnz AT 03.12.2018 B2)

Inkrafttreten01.01.2009
Version003.00

Beim Einsatz eines IT-gestützten Verfahrens für die Feststellung und Anordnung von Zahlungen dürfen nur dokumentierte, hinreichend getestete und freigegebene Programme eingesetzt werden. Dabei müssen notwendige Maßnahmen vor Einführung des Verfahrens bereits umgesetzt worden sein.

Zusatzinformationen