Springe direkt zu:
Sie sind hier:
SGG
28.05.2022
Neufassung vom 23.09.1975 (BGBl. I S. 2535)
Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln zusammenhängt.
##DIALOG_NOTES_TITLE##
##DIALOG_NOTES_TEXT##