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§ 549 RVO: Arbeitsunfall bei Verwahrung, Beförderung usw. von Arbeitsgerät

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Gesetz vom 15.12.1924 (RBGl. I S. 779) in Verbindung mit der im Bundesgesetzblatt Teil III 1964 veröffentlichten bereinigten Fassung

Inkrafttreten01.01.1964
Gültig bis31.12.1996
Version001.00

Als Arbeitsunfall gilt auch ein Unfall bei einer mit einer der in den §§ 539, 540 und 543 bis 545 genannten Tätigkeiten zusammenhängenden Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung und Erneuerung des Arbeitsgerätes, auch wenn es vom Versicherten gestellt wird.

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