§ 11a RDG: Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
| veröffentlicht am |
25.01.2021 |
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| Änderungsgrundlage | Artikel 1 des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 01.10.2013 (BGBl. I S. 3714) |
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| Inkrafttreten | 01.11.2014 |
| Gültig bis | 30.09.2021 |
| Version | 003.00 |
(1) Registrierte Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, müssen, wenn sie eine Forderung gegenüber einer Privatperson geltend machen, mit der ersten Geltendmachung folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:
| 1. | den Namen oder die Firma ihrer Auftraggeberin oder ihres Auftraggebers, |
| 2. | den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses, |
| 3. | wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden, |
| 4. | wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, einen gesonderten Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird, |
| 5. | wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund, |
| 6. | wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht werden, eine Erklärung, dass die Auftraggeberin oder der Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. |
Auf Anfrage sind der Privatperson folgende Informationen ergänzend mitzuteilen:
| 1. | eine ladungsfähige Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, wenn nicht dargelegt wird, dass dadurch schutzwürdige Interessen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers beeinträchtigt werden, |
| 2. | der Name oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist, |
| 3. | bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses. |
(2) Privatperson im Sinne des Absatzes 1 ist jede natürliche Person, gegen die eine Forderung geltend gemacht wird, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit steht.
