Art. 40 PflegeVG: Familienversicherung der Behinderten
veröffentlicht am |
13.09.2019 |
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Änderungsgrundlage | Gesetz vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1014) |
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Inkrafttreten | 01.01.1995 |
Version | 001.00 |
Familienversicherung besteht auch für Behinderte, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 Nr. 4 zweiter Halbsatz des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht erfüllen, diese aber erfüllt hätten, wenn die Pflegeversicherung zum Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bereits bestanden hätte.