§ 1 LPartG: Lebenspartnerschaft
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Änderungsgrundlage | Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 18.12.2018 (BGBl. I S. 2639) |
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Inkrafttreten | 22.12.2018 |
Version | 002.00 |
Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. Dieses Gesetz gilt für
1. | vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und |
2. | im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist. |