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Art. 125 GG: [Altes Recht auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung]

Änderungsdienst
veröffentlicht am

23.11.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Gesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III veröffentlichten bereinigten Fassung vom 01.01.1964 (BGBl. III)

Inkrafttreten01.01.1964
Version002.00

Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,

1.soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
2.soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.

Zusatzinformationen