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Art. 20a GG: [Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) vom 26.07.2002 (BGBl. I S. 2862)

Inkrafttreten01.08.2002
Version001.00

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

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