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§ 116 EStG: Anrechnung auf die Einkommensteuer

Änderungsdienst
veröffentlicht am

04.07.2022

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 1 des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23.05.2022 (BGBl. I S. 749)

Inkrafttreten01.01.2022
Version001.00

(1) 1Eine nach § 115 Absatz 1 festgesetzte Energiepreispauschale ist auf die festgesetzte Einkommensteuer anzurechnen. 2Die festgesetzte Energiepreispauschale ist bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 233a Absatz 3 Satz 1 der Abgabenordnung entsprechend zu berücksichtigen.

(2) Ergibt sich nach der Anrechnung nach Absatz 1 ein Erstattungsbetrag, so wird dieser dem Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

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