§ 116 EStG: Anrechnung auf die Einkommensteuer
| veröffentlicht am |
04.07.2022 |
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| Änderungsgrundlage | Artikel 1 des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23.05.2022 (BGBl. I S. 749) |
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| Inkrafttreten | 01.01.2022 |
| Version | 001.00 |
(1) 1Eine nach § 115 Absatz 1 festgesetzte Energiepreispauschale ist auf die festgesetzte Einkommensteuer anzurechnen. 2Die festgesetzte Energiepreispauschale ist bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 233a Absatz 3 Satz 1 der Abgabenordnung entsprechend zu berücksichtigen.
(2) Ergibt sich nach der Anrechnung nach Absatz 1 ein Erstattungsbetrag, so wird dieser dem Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
