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§ 66 EStG: Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

Änderungsdienst
veröffentlicht am

03.02.2025

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) vom 23.12.2024 (BGBl. I Nr. 449)

Inkrafttreten01.01.2025
Gültig bis31.12.2025
Version001.00

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 255 Euro.

(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

(3) (aufgehoben)