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§ 66 EStG: Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

Änderungsdienst
veröffentlicht am

27.12.2022

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 2 des Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - lnflAusG) vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2230)

Inkrafttreten01.01.2023
Version001.00

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 250 Euro.

(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

(3) (aufgehoben)